Beträge 2026

Leistungsübersicht 2026

Diese Übersicht zeigt zentrale Pflegeleistungen nach Pflegegrad. Sie ist keine individuelle Berechnung: Viele Beträge sind Höchstbeträge, zweckgebunden oder nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar.

Leistungen nach Pflegegrad

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bis zu
Höchstbetrag, keine automatische Auszahlung
für diesen Pflegegrad nicht vorgesehen
VP + KZP
gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025
Leistung Wichtigste Voraussetzung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld § 37 SGB XI Pflegegrad 2-5, häusliche Pflege ist selbst sichergestellt. 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung § 36 SGB XI Pflegegrad 2-5, Abrechnung über zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste. bis zu 796 € bis zu 1.497 € bis zu 1.859 € bis zu 2.299 €
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI Pflegegrad 1-5, zweckgebunden für zugelassene oder anerkannte Entlastungsleistungen. bis zu 131 € bis zu 131 € bis zu 131 € bis zu 131 € bis zu 131 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege § 42a SGB XI Pflegegrad 2-5; Budget gilt gemeinsam für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. bis zu 3.539 € bis zu 3.539 € bis zu 3.539 € bis zu 3.539 €
Tages-/Nachtpflege § 41 SGB XI Pflegegrad 2-5; Pflegegrad 1 kann dafür nur den Entlastungsbetrag einsetzen. bis zu 721 € bis zu 1.357 € bis zu 1.685 € bis zu 2.085 €
Wohngruppenzuschlag § 38a SGB XI Ambulant betreute Wohngruppe mit gemeinschaftlich beauftragter Präsenzkraft. 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €

Stand: Mai 2026. Pflegegeld wird ausgezahlt; viele andere Beträge sind Erstattungs- oder Höchstbeträge. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Tages-/Nachtpflege lassen sich nicht immer einfach addieren. Prüfe die Kombinationsregeln mit deiner Pflegekasse oder einer Pflegeberatung.

Was die Tabelle nicht entscheidet

Ob ihr die Leistung wirklich nutzen könnt, hängt von Pflegegrad, Versorgungssituation, Anbieterzulassung, Nachweisen und Kombinationsregeln ab. Diese Seite ist deshalb eine Orientierung, kein Bewilligungsversprechen.

Nächster Schritt

Ruf bei der Pflegekasse an und frage konkret: „Welche Leistungen bei Pflegegrad [X] nutzen wir noch nicht, und welche davon können wir miteinander kombinieren?“

Quellen

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Pflegeleistungen hängen von den konkreten Voraussetzungen, Nachweisen und Kombinationsregeln ab. Für individuelle Fragen wende dich an deine Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine zugelassene Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.