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Pflegeleistungen 2026: Tabelle

Pflegeleistungen 2026 als zentrale Tabelle: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegeheim und Hilfsmittel.

(aktualisiert: ) 11 Min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels

TL;DR - Das Wichtigste in 30 Sekunden

FrageAntwort
Was ist der schnellste Überblick?Pflegegeld: 347-990 €/Monat, Pflegesachleistung: 796-2.299 €/Monat, Entlastungsbetrag: 131 €/Monat, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 €/Jahr.
Was gilt schon bei Pflegegrad 1?Vor allem Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung können relevant sein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was muss beantragt werden?Die meisten Leistungen musst du bei der Pflegekasse beantragen oder zumindest vorher klären. Leistungen werden nicht automatisch vollständig ausgeschöpft.
Was ist der häufigste Fehler?Nur Pflegegeld ansehen. Viele Familien lassen Entlastungsbetrag, Tagespflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Verhinderungspflege liegen.
Nächster Schritt:Erst Pflegegrad klären, dann Tabelle durchgehen und bei der Pflegekasse schriftlich nach allen passenden Leistungen fragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Pflegeleistungen 2026 als Tabelle
  2. Welche Leistungen ab welchem Pflegegrad?
  3. Leistungen zu Hause
  4. Entlastung, Ersatzpflege und Tagespflege
  5. Hilfsmittel, Umbau und digitale Pflege
  6. Stationäre Pflege
  7. Leistungen für Pflegepersonen
  8. So nutzt du die Tabelle praktisch
  9. Mustertext an die Pflegekasse
  10. FAQ

1. Pflegeleistungen 2026 als Tabelle

Diese Tabelle ist ein Einstieg. Sie ersetzt nicht die Einzelfallprüfung der Pflegekasse, aber sie hilft dir, keine wichtigen Leistungsarten zu übersehen.

LeistungPflegegradBetrag / Umfang 2026Wofür gedacht?Erste Anlaufstelle
PflegeberatungBei Antrag / Pflegegrad 1-5Kein Geldbetrag, BeratungsleistungÜberblick, Versorgungsplan, nächste SchrittePflegekasse, Pflegestützpunkt
Pflegegeld2-5347 / 599 / 800 / 990 € monatlichHäusliche Pflege durch Angehörige oder andere private PflegepersonenPflegekasse
Pflegesachleistungen2-5bis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € monatlichAmbulanter PflegedienstPflegekasse, Pflegedienst
Kombinationsleistung2-5anteiligPflegegeld und Pflegedienst kombinierenPflegekasse
Entlastungsbetrag1-5bis 131 € monatlichAnerkannte Entlastung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Pflegedienst-LeistungenPflegekasse
Verhinderungspflege2-5bis 3.539 € jährlich gemeinsam mit KurzzeitpflegeErsatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert istPflegekasse
Kurzzeitpflege2-5bis 3.539 € jährlich gemeinsam mit VerhinderungspflegeVorübergehende stationäre PflegePflegekasse, Einrichtung
Tages- und Nachtpflege2-5bis 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € monatlichTeilstationäre Entlastung tagsüber oder nachtsPflegekasse, Tagespflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch1-5bis 42 € monatlichEinmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und ähnlichesPflegekasse, Anbieter
Technische Pflegehilfsmittel1-5, wenn Voraussetzungen passengrundsätzlich Kostenübernahme, ggf. ZuzahlungPflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf und ähnlichesPflegekasse
Wohnraumanpassung1-5bis 4.180 € je MaßnahmeBad, Türen, Rampen, Treppen, barriereärmere WohnungPflegekasse
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)1-5, wenn Voraussetzungen passenDiPA bis 40 € monatlich, ergänzende Unterstützung bis 30 € monatlichDigitale Unterstützung bei Pflege und SelbstständigkeitPflegekasse
Wohngruppenzuschlag1-5, wenn Voraussetzungen passen224 € monatlichAmbulant betreute WohngruppePflegekasse
Anschubfinanzierung Wohngruppe1-5, wenn Voraussetzungen passenbis 2.613 € einmaligGründung einer ambulant betreuten WohngruppePflegekasse
Vollstationäre Pflege2-5, Pflegegrad 1 begrenzt805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € monatlich, PG1: 131 €PflegeheimPflegekasse, Einrichtung
Leistungszuschlag Pflegeheim2-5 in vollstationärer Pflege15 %, 30 %, 50 %, 75 % des pflegebedingten Eigenanteils je nach AufenthaltsdauerEntlastung beim Eigenanteil im HeimPflegekasse, Einrichtung
PflegeunterstützungsgeldAkute Pflegesituationbis 10 Arbeitstage je KalenderjahrKurzfristiger Arbeitsausfall zur Organisation von PflegePflegekasse
Renten-/Arbeitslosenversicherung PflegepersonPflegeperson, wenn Voraussetzungen passenabhängig von Pflegegrad und LeistungsartSoziale Absicherung der PflegepersonPflegekasse
PflegekurseAngehörige / EhrenamtlicheKostenübernahme als KursleistungPflege lernen, sicherer werden, Rücken und Alltag entlastenPflegekasse

Die Beträge stammen aus der BMG-Leistungsübersicht 2026 (Quelle: BMG PDF). Die Tabelle gibt einen Überblick, keine Bewilligungsgarantie.


2. Welche Leistungen ab welchem Pflegegrad?

Der Pflegegrad entscheidet nicht über alles, aber er ist der Startpunkt.

PflegegradTypischer Leistungszugang
Pflegegrad 1Kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Aber Entlastungsbetrag, Beratung, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und bestimmte stationäre/teilstationäre Leistungen können relevant sein.
Pflegegrad 2Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegeheim-Leistungen.
Pflegegrad 3Wie Pflegegrad 2, aber mit höheren monatlichen Beträgen bei Geld-, Sach-, Tagespflege- und stationären Leistungen.
Pflegegrad 4Noch höhere Leistungsbeträge und meist stärkerer Organisationsbedarf.
Pflegegrad 5Höchste Beträge in der Pflegeversicherung, oft mit besonderem Versorgungsbedarf.

Wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, starte hier: → Pflegegrad beantragen: Anleitung 2026. Ohne Antrag und Begutachtung bleiben viele Leistungen praktisch verschlossen.


3. Leistungen zu Hause

Die drei wichtigsten Begriffe für häusliche Pflege sind Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.

Pflegegeld

Pflegegeld ist die Geldleistung, wenn die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen sichergestellt wird. 2026 sind es:

PflegegradPflegegeld 2026
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Der vollständige Einstieg steht hier: → Pflegegeld 2026: Tabelle und Antrag.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind keine Auszahlung an dich. Sie werden für zugelassene ambulante Pflegedienste genutzt und bis zu einem Höchstbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet.

PflegegradPflegesachleistungen 2026
2bis 796 €
3bis 1.497 €
4bis 1.859 €
5bis 2.299 €

Kombinationsleistung

Kombinationsleistung bedeutet: Ein Teil der Sachleistung geht an den Pflegedienst, der Rest bleibt anteilig als Pflegegeld. Wenn zum Beispiel 40 % der Pflegesachleistung genutzt werden, bleiben grundsätzlich 60 % Pflegegeld.

Das klingt klein, ist aber in der Praxis wichtig. Es kann der Unterschied sein zwischen “wir machen alles allein” und “ein Pflegedienst übernimmt wenigstens Waschen, Duschen oder Medikamente”.


4. Entlastung, Ersatzpflege und Tagespflege

Viele Familien kennen Pflegegeld, aber nicht die Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei bis zu 131 € monatlich. Er gilt bei Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Voraussetzungen passen. Er wird nicht einfach als Bargeld überwiesen, sondern meist gegen Belege oder direkte Abrechnung genutzt.

Mehr dazu: → Entlastungsbetrag 2026: 131 € nutzen.

Wenn deine konkrete Frage ist, ob du dir die 131 € auszahlen lassen kannst, lies zusätzlich: → Entlastungsbetrag auszahlen lassen?.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. 2026 sind das bis zu 3.539 € im Kalenderjahr.

LeistungBetrag / Umfang
Verhinderungspflegebis zu 8 Wochen, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €
Kurzzeitpflegebis zu 8 Wochen, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 € insgesamt für beide Leistungsarten

Wenn du wissen willst, wie Ersatzpflege praktisch funktioniert, lies → Verhinderungspflege 2026. Wenn du kurzfristig eine Einrichtung suchst, hilft dir → Kurzzeitpflege-Platz schnell finden. Wenn du gerade denkst, dass es keine Ersatzperson gibt, passt auch → “Ich brauche eine Pause - aber es gibt niemanden”.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ist teilstationäre Pflege. Die pflegebedürftige Person wird zum Beispiel tagsüber in einer Einrichtung betreut und kommt danach wieder nach Hause.

PflegegradTages-/Nachtpflege 2026
2bis 721 €
3bis 1.357 €
4bis 1.685 €
5bis 2.085 €

Das kann entlasten, ohne dass die häusliche Pflege vollständig aufgegeben wird.


5. Hilfsmittel, Umbau und digitale Pflege

Pflege besteht nicht nur aus Geldzahlung. Oft fehlen konkrete Dinge im Alltag.

LeistungBetrag / Umfang 2026Beispiel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € monatlichHandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen
Technische Pflegehilfsmittelgrundsätzlich Kostenübernahme, ggf. ZuzahlungPflegebett, Lagerung, Hausnotruf
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je MaßnahmeBadumbau, Türverbreiterung, Rampe
DiPAbis 40 € monatlichdigitale Pflegeanwendung
Ergänzende Unterstützung bei DiPAbis 30 € monatlichHilfe bei Nutzung der Anwendung

Der wichtigste Satz für die Praxis:

Nicht erst kaufen und hoffen. Erst mit Pflegekasse, Sanitätshaus, Pflegedienst oder Beratungsstelle klären, welche Unterlagen nötig sind.

Gerade bei Umbauten solltest du vor Beginn eine Zusage der Pflegekasse prüfen lassen. Sonst riskierst du, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.


6. Stationäre Pflege

Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht, kommen stationäre Leistungen dazu.

PflegegradVollstationäre Pflege 2026
1131 €
2805 €
31.319 €
41.855 €
52.096 €

Zusätzlich gibt es in der vollstationären Pflege Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe hängt davon ab, wie lange die Person bereits vollstationär versorgt wird:

AufenthaltsdauerZuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
ab dem 1. Monat15 %
nach 12 Monaten30 %
nach 24 Monaten50 %
nach 36 Monaten75 %

Wichtig: Das heißt nicht, dass das Pflegeheim kostenlos wird. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Eigenanteile müssen separat geprüft werden.


7. Leistungen für Pflegepersonen

Auch pflegende Angehörige können Leistungen oder Absicherung bekommen. Nicht als “Pflegegeld für dich”, sondern über eigene Regeln.

LeistungWas dahintersteckt
RentenversicherungsbeiträgeDie Pflegekasse kann Beiträge zahlen, wenn Pflegeumfang, Erwerbsarbeit und weitere Voraussetzungen passen.
ArbeitslosenversicherungUnter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse Beiträge zahlen.
PflegeunterstützungsgeldLohnersatzleistung bei akuter kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr.
PflegekurseKostenlose Kurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
PflegeberatungAuch Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beraten werden.

Wenn du die eigene Absicherung sortieren willst, lies → Pflegender Angehöriger: deine Rechte.


8. So nutzt du die Tabelle praktisch

Nimm die Tabelle nicht als Lesestoff. Nimm sie als Checkliste.

  1. Prüfe zuerst: Gibt es schon einen Pflegegrad?
  2. Markiere alle Leistungen, die nach Pflegegrad grundsätzlich passen könnten.
  3. Streiche nichts, nur weil du es noch nie genutzt hast.
  4. Frage die Pflegekasse schriftlich nach ungenutzten Leistungen.
  5. Kläre vor größeren Ausgaben, ob Antrag, Kostenvoranschlag oder Genehmigung nötig sind.
  6. Speichere alle Bescheide, Rechnungen und Abrechnungen.

Viele Familien verlieren kein Geld, weil sie “zu wenig Anspruch” haben. Sie verlieren Geld, weil niemand ihnen die Struktur erklärt.


9. Mustertext an die Pflegekasse

Dieses Muster ist ein allgemeines Beispiel. Es ersetzt keine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung. Wenn du für eine andere Person schreibst, brauchst du deren Einwilligung, eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit passendem Aufgabenkreis.

Betreff: Bitte um Übersicht möglicher Pflegeleistungen 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] besteht Pflegegrad [X].

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Übersicht, welche Leistungen der Pflegeversicherung in unserer Situation grundsätzlich in Betracht kommen und welche davon bisher nicht genutzt werden.

Bitte prüfen Sie insbesondere:
- Pflegegeld / Pflegesachleistung / Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- technische Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung
- soziale Sicherung der Pflegeperson

Bitte teilen Sie uns auch mit, für welche Leistungen ein Antrag, ein Kostenvoranschlag oder weitere Nachweise erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

10. FAQ

Welche Pflegeleistungen gibt es 2026 bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 können unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Pflegeberatung relevant sein. Ob sie im Einzelfall passen, hängt von Versorgung, Nutzung und Nachweisen ab.

Bekomme ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig?

Ja, das kann möglich sein. Pflegegeld und Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Leistungen. Der Entlastungsbetrag wird aber zweckgebunden genutzt und in der Regel nicht einfach bar ausgezahlt.

Was ist wichtiger: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Das hängt von der Versorgung ab. Pflegegeld hilft, wenn private Pflegepersonen die Pflege sichern. Pflegesachleistung hilft, wenn ein ambulanter Pflegedienst gebraucht wird. Oft ist die Kombinationsleistung der realistischere Mittelweg.

Muss ich jede Leistung einzeln beantragen?

Viele Leistungen müssen beantragt oder vorab geklärt werden. Manche Leistungen werden nach Belegen erstattet, andere direkt mit Anbietern abgerechnet. Frage die Pflegekasse schriftlich, welche Unterlagen sie für die konkrete Leistung verlangt.

Warum unterscheiden sich Tabellen im Internet?

Oft sind alte Beträge im Umlauf. 2026 gelten unter anderem 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Prüfe bei Beträgen immer den Stand der Quelle.


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Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an Pflegekasse, Pflegeberatung, Sozialverband, Steuerberatung oder anwaltliche Beratung.

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