Ratgeber
Pflegeleistungen 2026: Tabelle
Pflegeleistungen 2026 als zentrale Tabelle: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegeheim und Hilfsmittel.
Inhalt dieses Artikels
TL;DR - Das Wichtigste in 30 Sekunden
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was ist der schnellste Überblick? | Pflegegeld: 347-990 €/Monat, Pflegesachleistung: 796-2.299 €/Monat, Entlastungsbetrag: 131 €/Monat, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 €/Jahr. |
| Was gilt schon bei Pflegegrad 1? | Vor allem Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung können relevant sein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. |
| Was muss beantragt werden? | Die meisten Leistungen musst du bei der Pflegekasse beantragen oder zumindest vorher klären. Leistungen werden nicht automatisch vollständig ausgeschöpft. |
| Was ist der häufigste Fehler? | Nur Pflegegeld ansehen. Viele Familien lassen Entlastungsbetrag, Tagespflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Verhinderungspflege liegen. |
| Nächster Schritt: | Erst Pflegegrad klären, dann Tabelle durchgehen und bei der Pflegekasse schriftlich nach allen passenden Leistungen fragen. |
Inhaltsverzeichnis
- Pflegeleistungen 2026 als Tabelle
- Welche Leistungen ab welchem Pflegegrad?
- Leistungen zu Hause
- Entlastung, Ersatzpflege und Tagespflege
- Hilfsmittel, Umbau und digitale Pflege
- Stationäre Pflege
- Leistungen für Pflegepersonen
- So nutzt du die Tabelle praktisch
- Mustertext an die Pflegekasse
- FAQ
1. Pflegeleistungen 2026 als Tabelle
Diese Tabelle ist ein Einstieg. Sie ersetzt nicht die Einzelfallprüfung der Pflegekasse, aber sie hilft dir, keine wichtigen Leistungsarten zu übersehen.
| Leistung | Pflegegrad | Betrag / Umfang 2026 | Wofür gedacht? | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Pflegeberatung | Bei Antrag / Pflegegrad 1-5 | Kein Geldbetrag, Beratungsleistung | Überblick, Versorgungsplan, nächste Schritte | Pflegekasse, Pflegestützpunkt |
| Pflegegeld | 2-5 | 347 / 599 / 800 / 990 € monatlich | Häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen | Pflegekasse |
| Pflegesachleistungen | 2-5 | bis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € monatlich | Ambulanter Pflegedienst | Pflegekasse, Pflegedienst |
| Kombinationsleistung | 2-5 | anteilig | Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren | Pflegekasse |
| Entlastungsbetrag | 1-5 | bis 131 € monatlich | Anerkannte Entlastung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Pflegedienst-Leistungen | Pflegekasse |
| Verhinderungspflege | 2-5 | bis 3.539 € jährlich gemeinsam mit Kurzzeitpflege | Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist | Pflegekasse |
| Kurzzeitpflege | 2-5 | bis 3.539 € jährlich gemeinsam mit Verhinderungspflege | Vorübergehende stationäre Pflege | Pflegekasse, Einrichtung |
| Tages- und Nachtpflege | 2-5 | bis 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € monatlich | Teilstationäre Entlastung tagsüber oder nachts | Pflegekasse, Tagespflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 1-5 | bis 42 € monatlich | Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und ähnliches | Pflegekasse, Anbieter |
| Technische Pflegehilfsmittel | 1-5, wenn Voraussetzungen passen | grundsätzlich Kostenübernahme, ggf. Zuzahlung | Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf und ähnliches | Pflegekasse |
| Wohnraumanpassung | 1-5 | bis 4.180 € je Maßnahme | Bad, Türen, Rampen, Treppen, barriereärmere Wohnung | Pflegekasse |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 1-5, wenn Voraussetzungen passen | DiPA bis 40 € monatlich, ergänzende Unterstützung bis 30 € monatlich | Digitale Unterstützung bei Pflege und Selbstständigkeit | Pflegekasse |
| Wohngruppenzuschlag | 1-5, wenn Voraussetzungen passen | 224 € monatlich | Ambulant betreute Wohngruppe | Pflegekasse |
| Anschubfinanzierung Wohngruppe | 1-5, wenn Voraussetzungen passen | bis 2.613 € einmalig | Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe | Pflegekasse |
| Vollstationäre Pflege | 2-5, Pflegegrad 1 begrenzt | 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € monatlich, PG1: 131 € | Pflegeheim | Pflegekasse, Einrichtung |
| Leistungszuschlag Pflegeheim | 2-5 in vollstationärer Pflege | 15 %, 30 %, 50 %, 75 % des pflegebedingten Eigenanteils je nach Aufenthaltsdauer | Entlastung beim Eigenanteil im Heim | Pflegekasse, Einrichtung |
| Pflegeunterstützungsgeld | Akute Pflegesituation | bis 10 Arbeitstage je Kalenderjahr | Kurzfristiger Arbeitsausfall zur Organisation von Pflege | Pflegekasse |
| Renten-/Arbeitslosenversicherung Pflegeperson | Pflegeperson, wenn Voraussetzungen passen | abhängig von Pflegegrad und Leistungsart | Soziale Absicherung der Pflegeperson | Pflegekasse |
| Pflegekurse | Angehörige / Ehrenamtliche | Kostenübernahme als Kursleistung | Pflege lernen, sicherer werden, Rücken und Alltag entlasten | Pflegekasse |
Die Beträge stammen aus der BMG-Leistungsübersicht 2026 (Quelle: BMG PDF). Die Tabelle gibt einen Überblick, keine Bewilligungsgarantie.
2. Welche Leistungen ab welchem Pflegegrad?
Der Pflegegrad entscheidet nicht über alles, aber er ist der Startpunkt.
| Pflegegrad | Typischer Leistungszugang |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Aber Entlastungsbetrag, Beratung, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und bestimmte stationäre/teilstationäre Leistungen können relevant sein. |
| Pflegegrad 2 | Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegeheim-Leistungen. |
| Pflegegrad 3 | Wie Pflegegrad 2, aber mit höheren monatlichen Beträgen bei Geld-, Sach-, Tagespflege- und stationären Leistungen. |
| Pflegegrad 4 | Noch höhere Leistungsbeträge und meist stärkerer Organisationsbedarf. |
| Pflegegrad 5 | Höchste Beträge in der Pflegeversicherung, oft mit besonderem Versorgungsbedarf. |
Wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, starte hier: → Pflegegrad beantragen: Anleitung 2026. Ohne Antrag und Begutachtung bleiben viele Leistungen praktisch verschlossen.
3. Leistungen zu Hause
Die drei wichtigsten Begriffe für häusliche Pflege sind Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Pflegegeld
Pflegegeld ist die Geldleistung, wenn die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen sichergestellt wird. 2026 sind es:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Der vollständige Einstieg steht hier: → Pflegegeld 2026: Tabelle und Antrag.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind keine Auszahlung an dich. Sie werden für zugelassene ambulante Pflegedienste genutzt und bis zu einem Höchstbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2026 |
|---|---|
| 2 | bis 796 € |
| 3 | bis 1.497 € |
| 4 | bis 1.859 € |
| 5 | bis 2.299 € |
Kombinationsleistung
Kombinationsleistung bedeutet: Ein Teil der Sachleistung geht an den Pflegedienst, der Rest bleibt anteilig als Pflegegeld. Wenn zum Beispiel 40 % der Pflegesachleistung genutzt werden, bleiben grundsätzlich 60 % Pflegegeld.
Das klingt klein, ist aber in der Praxis wichtig. Es kann der Unterschied sein zwischen “wir machen alles allein” und “ein Pflegedienst übernimmt wenigstens Waschen, Duschen oder Medikamente”.
4. Entlastung, Ersatzpflege und Tagespflege
Viele Familien kennen Pflegegeld, aber nicht die Entlastungsleistungen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei bis zu 131 € monatlich. Er gilt bei Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Voraussetzungen passen. Er wird nicht einfach als Bargeld überwiesen, sondern meist gegen Belege oder direkte Abrechnung genutzt.
Mehr dazu: → Entlastungsbetrag 2026: 131 € nutzen.
Wenn deine konkrete Frage ist, ob du dir die 131 € auszahlen lassen kannst, lies zusätzlich: → Entlastungsbetrag auszahlen lassen?.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. 2026 sind das bis zu 3.539 € im Kalenderjahr.
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Verhinderungspflege | bis zu 8 Wochen, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € |
| Kurzzeitpflege | bis zu 8 Wochen, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 € insgesamt für beide Leistungsarten |
Wenn du wissen willst, wie Ersatzpflege praktisch funktioniert, lies → Verhinderungspflege 2026. Wenn du kurzfristig eine Einrichtung suchst, hilft dir → Kurzzeitpflege-Platz schnell finden. Wenn du gerade denkst, dass es keine Ersatzperson gibt, passt auch → “Ich brauche eine Pause - aber es gibt niemanden”.
Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege ist teilstationäre Pflege. Die pflegebedürftige Person wird zum Beispiel tagsüber in einer Einrichtung betreut und kommt danach wieder nach Hause.
| Pflegegrad | Tages-/Nachtpflege 2026 |
|---|---|
| 2 | bis 721 € |
| 3 | bis 1.357 € |
| 4 | bis 1.685 € |
| 5 | bis 2.085 € |
Das kann entlasten, ohne dass die häusliche Pflege vollständig aufgegeben wird.
5. Hilfsmittel, Umbau und digitale Pflege
Pflege besteht nicht nur aus Geldzahlung. Oft fehlen konkrete Dinge im Alltag.
| Leistung | Betrag / Umfang 2026 | Beispiel |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € monatlich | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Technische Pflegehilfsmittel | grundsätzlich Kostenübernahme, ggf. Zuzahlung | Pflegebett, Lagerung, Hausnotruf |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € je Maßnahme | Badumbau, Türverbreiterung, Rampe |
| DiPA | bis 40 € monatlich | digitale Pflegeanwendung |
| Ergänzende Unterstützung bei DiPA | bis 30 € monatlich | Hilfe bei Nutzung der Anwendung |
Der wichtigste Satz für die Praxis:
Nicht erst kaufen und hoffen. Erst mit Pflegekasse, Sanitätshaus, Pflegedienst oder Beratungsstelle klären, welche Unterlagen nötig sind.
Gerade bei Umbauten solltest du vor Beginn eine Zusage der Pflegekasse prüfen lassen. Sonst riskierst du, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
6. Stationäre Pflege
Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht, kommen stationäre Leistungen dazu.
| Pflegegrad | Vollstationäre Pflege 2026 |
|---|---|
| 1 | 131 € |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
Zusätzlich gibt es in der vollstationären Pflege Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe hängt davon ab, wie lange die Person bereits vollstationär versorgt wird:
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| ab dem 1. Monat | 15 % |
| nach 12 Monaten | 30 % |
| nach 24 Monaten | 50 % |
| nach 36 Monaten | 75 % |
Wichtig: Das heißt nicht, dass das Pflegeheim kostenlos wird. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Eigenanteile müssen separat geprüft werden.
7. Leistungen für Pflegepersonen
Auch pflegende Angehörige können Leistungen oder Absicherung bekommen. Nicht als “Pflegegeld für dich”, sondern über eigene Regeln.
| Leistung | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Rentenversicherungsbeiträge | Die Pflegekasse kann Beiträge zahlen, wenn Pflegeumfang, Erwerbsarbeit und weitere Voraussetzungen passen. |
| Arbeitslosenversicherung | Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse Beiträge zahlen. |
| Pflegeunterstützungsgeld | Lohnersatzleistung bei akuter kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr. |
| Pflegekurse | Kostenlose Kurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. |
| Pflegeberatung | Auch Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beraten werden. |
Wenn du die eigene Absicherung sortieren willst, lies → Pflegender Angehöriger: deine Rechte.
8. So nutzt du die Tabelle praktisch
Nimm die Tabelle nicht als Lesestoff. Nimm sie als Checkliste.
- Prüfe zuerst: Gibt es schon einen Pflegegrad?
- Markiere alle Leistungen, die nach Pflegegrad grundsätzlich passen könnten.
- Streiche nichts, nur weil du es noch nie genutzt hast.
- Frage die Pflegekasse schriftlich nach ungenutzten Leistungen.
- Kläre vor größeren Ausgaben, ob Antrag, Kostenvoranschlag oder Genehmigung nötig sind.
- Speichere alle Bescheide, Rechnungen und Abrechnungen.
Viele Familien verlieren kein Geld, weil sie “zu wenig Anspruch” haben. Sie verlieren Geld, weil niemand ihnen die Struktur erklärt.
9. Mustertext an die Pflegekasse
Dieses Muster ist ein allgemeines Beispiel. Es ersetzt keine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung. Wenn du für eine andere Person schreibst, brauchst du deren Einwilligung, eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit passendem Aufgabenkreis.
Betreff: Bitte um Übersicht möglicher Pflegeleistungen 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] besteht Pflegegrad [X].
Bitte senden Sie uns eine schriftliche Übersicht, welche Leistungen der Pflegeversicherung in unserer Situation grundsätzlich in Betracht kommen und welche davon bisher nicht genutzt werden.
Bitte prüfen Sie insbesondere:
- Pflegegeld / Pflegesachleistung / Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- technische Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung
- soziale Sicherung der Pflegeperson
Bitte teilen Sie uns auch mit, für welche Leistungen ein Antrag, ein Kostenvoranschlag oder weitere Nachweise erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
10. FAQ
Welche Pflegeleistungen gibt es 2026 bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 können unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Pflegeberatung relevant sein. Ob sie im Einzelfall passen, hängt von Versorgung, Nutzung und Nachweisen ab.
Bekomme ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig?
Ja, das kann möglich sein. Pflegegeld und Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Leistungen. Der Entlastungsbetrag wird aber zweckgebunden genutzt und in der Regel nicht einfach bar ausgezahlt.
Was ist wichtiger: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Das hängt von der Versorgung ab. Pflegegeld hilft, wenn private Pflegepersonen die Pflege sichern. Pflegesachleistung hilft, wenn ein ambulanter Pflegedienst gebraucht wird. Oft ist die Kombinationsleistung der realistischere Mittelweg.
Muss ich jede Leistung einzeln beantragen?
Viele Leistungen müssen beantragt oder vorab geklärt werden. Manche Leistungen werden nach Belegen erstattet, andere direkt mit Anbietern abgerechnet. Frage die Pflegekasse schriftlich, welche Unterlagen sie für die konkrete Leistung verlangt.
Warum unterscheiden sich Tabellen im Internet?
Oft sind alte Beträge im Umlauf. 2026 gelten unter anderem 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Prüfe bei Beträgen immer den Stand der Quelle.
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- → Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
- → Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026
- → Verhinderungspflege 2026: Das musst du wissen
- → Pflegender Angehöriger: deine Rechte
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand: Mai 2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (PDF, Stand: 04.11.2025)
- Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren Pflegeleistungen (Stand: Mai 2026)
- § 36 SGB XI - Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI - Pflegegeld
- § 38 SGB XI - Kombinationsleistung
- § 39 SGB XI - Verhinderungspflege
- § 40 SGB XI - Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
- § 41 SGB XI - Tages- und Nachtpflege
- § 42a SGB XI - Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 45b SGB XI - Entlastungsbetrag
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an Pflegekasse, Pflegeberatung, Sozialverband, Steuerberatung oder anwaltliche Beratung.
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