Alle Ratgeber

Ratgeber

Pflegegeld 2026: Tabelle und Antrag

Pflegegeld 2026: Tabelle für Pflegegrad 2 bis 5, Voraussetzungen, Antrag, Auszahlung und Kombinationsleistung einfach erklärt.

(aktualisiert: ) 10 Min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels

TL;DR - Das Wichtigste in 30 Sekunden

FrageAntwort
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.
Wer bekommt das Geld?Die pflegebedürftige Person. Sie kann das Pflegegeld frei verwenden und gibt es oft als Anerkennung an private Pflegepersonen weiter.
Wo beantragen?Bei der Pflegekasse. Sie sitzt bei der Krankenkasse. Der Antrag kann schriftlich, online oder telefonisch starten.
Wichtigster Fehler:Pflegegeld mit Pflegesachleistung verwechseln. Wenn ein Pflegedienst Sachleistungen abrechnet, kann das Pflegegeld anteilig sinken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Pflegegeld 2026 Tabelle
  2. Was Pflegegeld ist
  3. Voraussetzungen
  4. Pflegegeld beantragen
  5. Auszahlung und Konto
  6. Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
  7. Beratungseinsatz bei Pflegegeld
  8. Was Pflegegeld nicht ist
  9. Weitere Leistungen pruefen
  10. Mustertext an die Pflegekasse
  11. FAQ

1. Pflegegeld 2026 Tabelle

Die Pflegegeld-Beträge sind 2026 nach Pflegegrad gestaffelt. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad und dass die häusliche Pflege selbst organisiert und gesichert wird.

PflegegradPflegegeld 2026 pro MonatKurz erklärt
Pflegegrad 10 €Kein Pflegegeld. Andere Leistungen können trotzdem relevant sein.
Pflegegrad 2347 €Erste Stufe mit Pflegegeld bei häuslicher Pflege.
Pflegegrad 3599 €Höherer Unterstützungsbedarf im Alltag.
Pflegegrad 4800 €Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5990 €Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.

Die Beträge stehen so auch in § 37 SGB XI und in der BMG-Übersicht der Leistungsbeträge 2026 (Quelle: BMG PDF).

Wichtig: Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Es wird nicht automatisch gezahlt, nur weil jemand krank ist oder Hilfe braucht. Es braucht den Antrag und die Feststellung eines Pflegegrades.


2. Was Pflegegeld ist

Pflegegeld ist Geld für die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen.

Typische Pflegepersonen sind:

  • Ehepartner oder Partnerin
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Nachbarn
  • Freunde
  • andere ehrenamtlich helfende Personen

Das Geld bekommt nicht automatisch die pflegende Person. Es wird der pflegebedürftigen Person überwiesen. Diese kann frei entscheiden, wie sie es verwendet. Viele geben es ganz oder teilweise an die Menschen weiter, die sie im Alltag pflegen und betreuen.

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Pflegegeld als Leistung, wenn Betroffene statt eines ambulanten Pflegedienstes von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt werden (Quelle: BMG).

Pflegegeld ist also kein Lohn der Pflegeperson. Es ist auch kein Ersatz für alle Kosten, die Pflege verursacht. Es ist ein Baustein, damit häusliche Pflege überhaupt organisiert werden kann.


3. Voraussetzungen

Pflegegeld kann möglich sein, wenn diese Punkte zusammenpassen:

VoraussetzungWas das praktisch bedeutet
Pflegegrad 2 bis 5Pflegegrad 1 reicht für Pflegegeld nicht. Wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, starte mit dem Pflegegrad-Antrag.
Häusliche PflegeDie Person wird zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung versorgt, nicht vollständig im Pflegeheim.
Pflege ist selbst sichergestelltAngehörige, Freunde, Nachbarn oder andere private Personen übernehmen die Pflege ganz oder teilweise.
Antrag bei der PflegekasseLeistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Das Datum kann wichtig sein.

Der zentrale Satz steht in § 37 Abs. 1 SGB XI: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Pflegegeld beantragen, wenn sie die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen.

Wenn du unsicher bist, ob schon Pflegegrad 2 erreicht wird, warte nicht monatelang. Stelle den Antrag und bereite die Begutachtung sauber vor. Der Medizinische Dienst bewertet nicht, wie viel du dich anstrengst, sondern wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag noch ist.


4. Pflegegeld beantragen

Du beantragst Pflegegeld bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse.

Der schnellste Start ist oft:

“Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegegeld für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Bitte bestätigen Sie den Eingang des Antrags schriftlich.”

Du kannst den Antrag schriftlich stellen. Viele Kassen bieten inzwischen auch Online-Anträge an. Das BMG erklärt außerdem, dass Leistungen der Pflegeversicherung auch telefonisch beantragt werden können (Quelle: BMG Antragsverfahren).

Trotzdem ist ein schriftlicher Nachweis sinnvoll. Notiere dir bei einem Telefonat:

  • Datum und Uhrzeit
  • Name der Person am Telefon
  • was du beantragt hast
  • ob Formulare oder Zugangsdaten folgen
  • welches Eingangsdatum die Kasse vermerkt

Wenn du zuerst alle Pflegeleistungen nebeneinander sehen willst, nutze den Überblick → Pflegeleistungen 2026: zentrale Tabelle. Dort siehst du Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen in einer Tabelle.


5. Auszahlung und Konto

Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Das ist wichtig, weil Angehörige oft denken: “Ich pflege, also muss das Geld auf mein Konto.” So funktioniert Pflegegeld grundsätzlich nicht. Die Leistung gehört zur pflegebedürftigen Person. Sie kann das Geld nutzen, um die Pflege sicherzustellen, Hilfe zu organisieren oder privaten Pflegepersonen etwas weiterzugeben.

Wenn du als Angehöriger Rechnungen, Einkauf, Fahrten oder Pflegeorganisation übernimmst, löse das sauber:

  • mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person,
  • mit Vollmacht,
  • mit rechtlicher Betreuung im passenden Aufgabenkreis,
  • oder mit einer klaren internen Absprache.

Gib keine Bankkarte, PIN oder Zugangsdaten weiter. Wenn Geldangelegenheiten dauerhaft übernommen werden müssen, ist eine Bankvollmacht oder rechtliche Betreuung der sichere Weg.

Wenn Pflegegeld erst im laufenden Monat beginnt oder endet, kann es anteilig berechnet werden. § 37 Abs. 2 SGB XI regelt, dass der Kalendermonat dabei mit 30 Tagen angesetzt wird.


6. Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Du musst dich nicht immer zwischen “alles Familie” und “alles Pflegedienst” entscheiden.

Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das nennt sich Kombinationsleistung. Ein ambulanter Pflegedienst rechnet dann einen Teil der Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Das Pflegegeld wird entsprechend anteilig gezahlt.

Die Logik ist einfach:

Nutzung der PflegesachleistungAnteil Pflegegeld
0 % Sachleistung100 % Pflegegeld
25 % Sachleistung75 % Pflegegeld
50 % Sachleistung50 % Pflegegeld
100 % Sachleistung0 % Pflegegeld

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € monatlich. Wenn 40 % der Pflegesachleistung durch den Pflegedienst genutzt werden, bleiben grundsätzlich 60 % des Pflegegeldes als anteiliges Pflegegeld. Das wären 359,40 €.

Die Rechtsgrundlage ist § 38 SGB XI. Dort steht auch, dass das Pflegegeld um den Prozentsatz vermindert wird, in dem Sachleistungen genutzt werden.

Wichtig: Lass dir von der Pflegekasse ausrechnen, was eine Umstellung konkret bedeutet, bevor du dauerhaft umstellst. In manchen Fällen bist du für eine gewisse Zeit an die gewählte Aufteilung gebunden.


7. Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Wenn Pflegegeld bezogen wird, ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wichtig.

Seit 2026 gilt vereinfacht:

SituationBeratungseinsatz
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5Einmal halbjährlich in der eigenen Häuslichkeit abrufen.
Pflegegrad 4 und 5Zusätzlich kann vierteljährliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 1Kein Pflichttermin, aber halbjährliche Beratung kann möglich sein.

Das BMG beschreibt, dass die Beratung die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen soll (Quelle: BMG Häusliche Pflege).

Nimm diesen Termin nicht als Kontrolle, sondern als Schutz. Du kannst dort fragen:

  • Ist die Pflege zu Hause noch gut organisiert?
  • Welche Hilfsmittel fehlen?
  • Gibt es Entlastungsmöglichkeiten?
  • Müssen wir Pflegegrad oder Leistung umstellen?
  • Welche Leistungen nutzen wir noch nicht?

Wenn Beratungseinsätze nicht abgerufen werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall entzogen werden. Warte deshalb nicht, bis die Pflegekasse mahnt.


8. Was Pflegegeld nicht ist

Pflegegeld wird oft überschätzt und gleichzeitig falsch einsortiert.

Es ist nicht:

  • ein Gehalt für pflegende Angehörige,
  • ein automatischer Bonus ab einem bestimmten Alter,
  • eine Zahlung wegen eines Schwerbehindertenausweises,
  • eine Erstattung für jede Rechnung,
  • ein Ersatz für Pflegedienst, Tagespflege oder Hilfsmittel.

Ein Schwerbehindertenausweis kann parallel sinnvoll sein, aber er ersetzt keinen Pflegegrad. Wenn du beide Systeme auseinanderhalten willst, lies auch → Behindertenausweis bei Pflegegrad.

Der häufigste Fehler ist: Familien nehmen nur Pflegegeld und tragen dann alles allein. Das ist selten dauerhaft stabil. Pflegegeld ist ein Baustein. Entlastung, Ersatzpflege, Beratung, Hilfsmittel und ein Pflegedienst können zusätzlich wichtig sein.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Pflegegeld wird überwiesen und kann flexibel zur Sicherstellung der Pflege genutzt werden. Der Entlastungsbetrag wird dagegen nicht einfach ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden.


9. Weitere Leistungen pruefen

Wenn Pflegegeld bewilligt wurde, solltest du nicht aufhören zu prüfen. Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen.

LeistungWarum sie wichtig sein kann
EntlastungsbetragBis zu 131 € monatlich für anerkannte Entlastung im Alltag. Wenn du Auszahlung oder Erstattung klären willst: Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
VerhinderungspflegeErsatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist oder eine Pause braucht.
PflegesachleistungenPflegedienst-Leistungen bei häuslicher Pflege.
Tages- und NachtpflegeEntlastung tagsueber oder nachts, zusätzlich zur häuslichen Pflege.
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchVerbrauchsmaterial, technische Hilfsmittel und ggf. Wohnraumanpassung.
PflegeberatungHilfe beim Sortieren der nächsten Schritte.

Gute Frage an die Pflegekasse:

“Bitte senden Sie uns eine Übersicht, welche Leistungen bei unserem Pflegegrad zusätzlich zum Pflegegeld möglich sind und welche davon bisher nicht genutzt werden.”

So verhinderst du, dass ihr monatelang nur das Pflegegeld nutzt und andere Entlastung liegen lasst.

Wenn du eine Gesamtübersicht brauchst, starte mit → Pflegeleistungen 2026: zentrale Tabelle.


10. Mustertext an die Pflegekasse

Dieses Muster ist ein allgemeines Beispiel. Es ersetzt keine Einzelfallprüfung und keine Rechtsberatung. Wenn du für eine andere Person schreibst, brauchst du deren Einwilligung, eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit passendem Aufgabenkreis.

Betreff: Antrag auf Pflegegeld / Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere Pflegegeld, für:

Name:
Geburtsdatum:
Versichertennummer:
Adresse:

Die Pflege wird aktuell in der häuslichen Umgebung durch private Pflegepersonen sichergestellt.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags schriftlich mit Datum. Bitte senden Sie mir außerdem alle notwendigen Unterlagen und informieren Sie mich über das weitere Verfahren zur Begutachtung.

Bitte bieten Sie mir auch einen Termin zur Pflegeberatung an.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Wenn du den Antrag online stellst, speichere die Bestätigung als PDF oder Screenshot. Wenn du ihn per Post schickst, nutze eine Versandart, bei der du den Zugang zumindest nachvollziehen kannst.


11. FAQ

Gibt es 2026 Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 kann trotzdem Leistungen öffnen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Für die pflegebedürftige Person ist Pflegegeld eine Sozialleistung. Wenn Pflegegeld an Pflegepersonen weitergegeben wird, kann die steuerliche Einordnung vom Einzelfall abhängen. Lass Steuerfragen bei Unsicherheit mit Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung klären.

Wird Pflegegeld gekürzt, wenn ein Pflegedienst kommt?

Wenn der Pflegedienst Pflegesachleistungen abrechnet, kann das Pflegegeld anteilig sinken. Das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn du privat aus dem Pflegegeld Hilfe bezahlst, ist das etwas anderes.

Wird Pflegegeld während Verhinderungspflege weitergezahlt?

Während Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird ein bisher bezogenes Pflegegeld grundsätzlich für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr hälftig weitergezahlt. Details hängen davon ab, welche Leistung genutzt wird und ob es sich um tageweise oder stundenweise Ersatzpflege handelt. Der Überblick steht im Ratgeber → Verhinderungspflege 2026.

Kann ich Pflegegeld rückwirkend bekommen?

Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 SGB XI). Deshalb ist das Antragsdatum wichtig. Warte nicht, bis alle Unterlagen perfekt sind.

Wer darf Pflegegeld beantragen?

Die versicherte Person selbst. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte können den Antrag stellen, wenn sie bevollmächtigt sind. Rechtliche Betreuer handeln im Rahmen ihres Aufgabenkreises.


Verwandte Ratgeber


Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an Pflegekasse, Pflegeberatung, Sozialverband, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberatung oder anwaltliche Beratung.

© 2026 Dein Pflegehelfer - Weil du nicht alles alleine schaffen musst.