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Behindertenausweis beantragen: So geht's (2026)

GdB feststellen lassen, Merkzeichen verstehen und Nachteilsausgleiche nutzen — der komplette Guide für pflegende Angehörige.

(aktualisiert: ) 14 Min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels

TL;DR — Das Wichtigste in 30 Sekunden

FrageAntwort
Was?Ein Schwerbehindertenausweis bestätigt einen Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und schaltet Nachteilsausgleiche frei
Wer kann beantragen?Jede Person mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung — auch als Betreuer oder Bevollmächtigter für jemand anderen
Was kostet es?Nichts. Der Antrag und der Ausweis sind kostenlos
Wo?Beim Versorgungsamt deines Kreises oder deiner Stadt
Was die meisten nicht wissen:Auch psychische Erkrankungen, Diabetes oder Herzleiden können einen GdB von 50+ ergeben (§ 152 SGB IX)
Nächster Schritt:Antrag beim Versorgungsamt stellen — online, per Post oder persönlich

1. Was ist der Behindertenausweis?

Der Behindertenausweis — offiziell Schwerbehindertenausweis — ist ein amtliches Dokument. Er bestätigt, dass bei dir oder deinem Angehörigen eine Schwerbehinderung vorliegt.

Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX).

Was bedeutet “Grad der Behinderung”?

Der GdB ist eine Zahl zwischen 20 und 100, die in Zehnergraden abgestuft wird (also 20, 30, 40 … 100). Er beschreibt, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist — nicht die rein medizinische Diagnose.

💡 Wichtig: Der GdB ist nicht dasselbe wie ein Pflegegrad. Beides wird getrennt voneinander festgestellt und schließt sich nicht gegenseitig aus. Dein Angehöriger kann Pflegegrad 3 UND einen GdB von 80 haben.

Wenn bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, hilft der Detail-Ratgeber zur Schnittstelle: → Behindertenausweis bei Pflegegrad.

Grün oder orange?

Der Schwerbehindertenausweis ist standardmäßig grün. Bei bestimmten Merkzeichen (G, aG, H, Bl, Gl) kommt eine orangefarbene Flächenkennzeichnung dazu — damit kann dein Angehöriger die Freifahrt im Nahverkehr nutzen.

Seit 2015 gibt es den Ausweis auch im Scheckkartenformat nach EU-Standard.


2. Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich: Jeder, der eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Das betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer. Auch diese Diagnosen führen häufig zu einem GdB von 50 oder mehr:

  • Schwere Herzerkrankungen
  • Diabetes mit Folgeschäden
  • Chronische Rückenleiden und Bandscheibenvorfälle
  • Psychische Erkrankungen (Depression, PTBS, Angststörungen)
  • Krebserkrankungen (häufig GdB 50 während der Heilungsbewährung — Höhe und Dauer hängen von Tumorart und Stadium ab)
  • Seh- oder Hörbehinderungen
  • Neurologische Erkrankungen (Multiple Sklerose, Epilepsie, Parkinson)
  • Mobilitätseinschränkungen (z.B. nach Amputation oder bei Lähmungen)

💡 Als pflegender Angehöriger: Du kannst den Antrag auch für deinen Angehörigen stellen — zum Beispiel als rechtlicher Betreuer oder mit einer schriftlichen Vollmacht.

Mehrere Beeinträchtigungen? Einzel-GdB werden nicht einfach addiert

Wenn dein Angehöriger mehrere gesundheitliche Probleme hat, wird der Gesamt-GdB nach der Gesamtauswirkung beurteilt — nicht durch Addition der einzelnen GdB-Werte (§ 152 Abs. 3 SGB IX).

Beispiel: Einzel-GdB 30 (Rücken) + Einzel-GdB 20 (Herz) ergibt nicht automatisch GdB 50. Das Versorgungsamt bewertet, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auf den Alltag auswirken. Die Bewertungskriterien stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).


3. Schritt 1: Antrag beim Versorgungsamt

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung geht an das Versorgungsamt (auch: Amt für Soziale Angelegenheiten, Landesamt für Soziales oder Inklusionsamt) deines Wohnortes (§ 152 Abs. 1 SGB IX).

Drei Wege zum Antrag

WegBeschreibung
OnlineDie meisten Bundesländer bieten Online-Anträge an. Suche nach „[dein Bundesland] GdB Antrag online”
Formular per PostAntragsformular beim Versorgungsamt anfordern oder auf dessen Website herunterladen, ausfüllen und per Post senden
PersönlichBeim Versorgungsamt vor Ort — sinnvoll, wenn du Fragen zum Ausfüllen hast

Wenn du den digitalen Weg nehmen willst, nutze die Bundesland-Übersicht: → Behindertenausweis online beantragen.

⚠️ Der Antrag ist kostenlos. Du brauchst weder einen Anwalt noch einen Gutachter, um den Antrag zu stellen.

Was du im Antrag angibst

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Alle Gesundheitsstörungen — vergiss nichts, auch nicht vermeintliche „Kleinigkeiten”
  • Namen und Adressen aller behandelnden Ärzte
  • Kliniken, in denen Behandlungen stattfanden
  • Ob bereits ein Pflegegrad oder eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegt
  • Welche Merkzeichen geprüft werden sollen

4. Schritt 2: Welche Unterlagen brauchst du?

Du musst dem Antrag keine Unterlagen beilegen — das Versorgungsamt holt die Befunde direkt bei deinen Ärzten ein. Trotzdem beschleunigst du den Prozess erheblich, wenn du Folgendes beilegst:

Empfohlene Unterlagen

  • Aktuelle Arztberichte und Befunde (möglichst nicht älter als 6 Monate)
  • Entlassbriefe aus Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
  • Bestehende Gutachten (z.B. Gutachten des Medizinischen Dienstes / MD, Rentengutachten)
  • Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
  • Medikamentenliste (zeigt die Schwere der Erkrankungen)
  • Eigene Alltagsbeschreibung: Was kann dein Angehöriger nicht (mehr)? Was fällt ihm schwer? Wie sieht ein typischer Tag aus?

💡 Die Alltagsbeschreibung ist unterschätzt. Ärzte dokumentieren die Diagnose — aber nicht immer, wie sich die Beeinträchtigung im Alltag konkret auswirkt. Schreibe in 1–2 Seiten auf, was im täglichen Leben schwierig ist. Das hilft dem Versorgungsamt bei der Einschätzung enorm.


5. Schritt 3: Was passiert nach dem Antrag?

  1. Eingangsbestätigung — In der Regel innerhalb von 2 Wochen
  2. Befundanforderung — Das Versorgungsamt schreibt die Ärzte deines Angehörigen an
  3. Ärztliche Begutachtung — Ein Arzt des Versorgungsamts bewertet die gesammelten Unterlagen. In den meisten Fällen geschieht das nach Aktenlage — dein Angehöriger muss nicht persönlich erscheinen
  4. Feststellungsbescheid — Du erhältst den Bescheid per Post mit dem GdB und ggf. Merkzeichen

Wie lange dauert es?

SituationTypische Bearbeitungszeit
Vollständige Unterlagen beigelegt4–8 Wochen
Amt muss Befunde anfordern8–16 Wochen
Überlastete Ämter / fehlende UnterlagenBis zu 6 Monate

⚠️ Wenn das Versorgungsamt über 6 Monate braucht, kannst du eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht in Betracht ziehen. Allein die schriftliche Ankündigung beschleunigt manchmal den Prozess.

💡 Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller geht es. Wenn das Amt erst bei 5 verschiedenen Ärzten Befunde anfordern muss, dauert es automatisch Wochen länger.


6. Schritt 4: Der Bescheid — GdB und Merkzeichen

Der Feststellungsbescheid enthält:

  • Den Gesamt-GdB (z.B. 50, 70 oder 100)
  • Die festgestellten Einzel-GdB pro Gesundheitsstörung
  • Merkzeichen (falls zutreffend und beantragt)
  • Die Gültigkeitsdauer (meist befristet auf 5 Jahre, bei dauerhaften Beeinträchtigungen auch unbefristet)

Ab GdB 50: Der Schwerbehindertenausweis

Wenn der GdB mindestens 50 beträgt, kannst du zusätzlich die Ausstellung des Ausweises beantragen — das geht oft direkt zusammen mit dem Feststellungsantrag (§ 152 Abs. 5 SGB IX).

GdB unter 50? Trotzdem Rechte

Auch mit einem GdB von 30 oder 40 gibt es Möglichkeiten:

  • Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) — damit bekommst du den besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub und keine Freifahrt im Nahverkehr (§ 151 Abs. 3 SGB IX)
  • Steuer-Pauschbetrag gibt es bereits ab GdB 20 (§ 33b EStG)

7. Merkzeichen im Überblick

Merkzeichen werden zusammen mit dem GdB festgestellt und erscheinen auf dem Ausweis. Sie schalten zusätzliche Nachteilsausgleiche frei.

MerkzeichenBedeutungWichtigste Vorteile
GErhebliche GehbehinderungFreifahrt Nahverkehr (mit Wertmarke), Kfz-Steuer 50 % Ermäßigung
aGAußergewöhnliche GehbehinderungBlauer Parkausweis, Kfz-Steuer-Befreiung, Freifahrt Nahverkehr
BBegleitperson berechtigtBegleitperson fährt kostenlos mit — im Nah- UND Fernverkehr
HHilflosKfz-Steuer-Befreiung, Pauschbetrag 7.400 €/Jahr, kostenlose Wertmarke
BlBlindBlindengeld (je nach Bundesland), Kfz-Steuer-Befreiung, 7.400 € Pauschbetrag
GlGehörlosFreifahrt Nahverkehr, Kfz-Steuer 50 % Ermäßigung
TBlTaubblindUmfassende Nachteilsausgleiche, 7.400 € Pauschbetrag
RFRundfunkgebührenermäßigungRundfunkbeitrag nur 6,12 €/Monat statt 18,36 € (ein Drittel)

⚠️ Merkzeichen immer mitbeantragen, wenn die Voraussetzungen auch nur möglicherweise vorliegen. Nachträglich beantragen ist zwar möglich, dauert aber erneut Wochen.


8. Was bringt der Behindertenausweis?

Die Vorteile hängen vom GdB und den Merkzeichen ab. Hier die wichtigsten im Überblick.

Wenn du zuerst entscheiden willst, ob sich der Antrag überhaupt lohnt, lies auch: → “Soll ich überhaupt einen Behindertenausweis beantragen?”. Den vollständigen Überblick findest du im Detail-Ratgeber: → Was bringt der Behindertenausweis?.

Steuern

Ab GdB 20 kann dein Angehöriger einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen — ohne Einzelnachweise für behinderungsbedingte Kosten (§ 33b EStG):

GdBJährlicher Pauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Hilflos / Blind / Taubblind7.400 €

💡 Für pflegende Angehörige: Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag für deinen Angehörigen kann für dich als Pflegeperson ein Pflege-Pauschbetrag relevant sein — 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Voraussetzung: Du erhältst keine Vergütung für die Pflege (§ 33b Abs. 6 EStG). Das Pflegegeld zählt dabei in der Regel nicht als Vergütung. Steuerliche Details hängen vom Einzelfall ab; kläre sie bei Unsicherheit mit Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung. Den größeren Überblick zu Rente, Steuer, Arbeit und Reha findest du hier: → Pflegender Angehöriger: deine Rechte.

Arbeit (ab GdB 50)

  • Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Integrationsamts, bevor er kündigen darf (§ 168 SGB IX)
  • 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX)
  • Freistellung von Mehrarbeit (über 8 Stunden/Tag) auf Verlangen

Mobilität (mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl)

  • Kostenloser Nahverkehr (Bus, S-Bahn, Straßenbahn, Regionalbahn) mit Wertmarke (§ 228 SGB IX)
  • Begleitperson fährt kostenlos mit (Merkzeichen B) — im Nah- und Fernverkehr
  • Parkerleichterungen mit Merkzeichen aG oder G+B (Blauer oder orangener Parkausweis)
  • Kfz-Steuer: 50 % Ermäßigung (Merkzeichen G oder Gl) oder vollständige Befreiung (Merkzeichen aG, H oder Bl)

Weitere Vorteile

  • Ermäßigter Rundfunkbeitrag (Merkzeichen RF)
  • Sozialtarife bei Telekommunikationsanbietern
  • Ermäßigter Eintritt in vielen Museen, Zoos und Freizeitparks
  • Vorgezogene Altersrente ab 62 Jahren mit GdB 50 und mindestens 35 Beitragsjahren — allerdings mit dauerhafter Rentenkürzung von bis zu 10,8 % (0,3 % pro Monat vor dem regulären Rentenalter). Abschlagsfrei ist die Rente erst ab 65 (Jahrgang 1964 und jünger)
  • Kraftfahrzeughilfe: Bis zu 22.000 € Zuschuss fürs Auto — nur wenn die Voraussetzungen passen, oft mit Arbeits- oder Ausbildungsbezug (KfzHV)

9. GdB zu niedrig? Widerspruch prüfen

Wenn du mit dem festgestellten GdB oder den Merkzeichen nicht einverstanden bist, prüfe sofort die Widerspruchsfrist. Häufig hast du einen Monat nach Zustellung des Bescheids Zeit. Hole dir bei Unsicherheit Unterstützung durch Sozialberatung, Sozialverband oder anwaltliche Beratung.

Wenn der Antrag auf den Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurde oder der GdB nicht reicht, hilft dir dieser Situationsartikel beim Sortieren der nächsten Schritte: → “Mein Antrag auf Behindertenausweis wurde abgelehnt”.

In 5 Schritten

  1. Frist prüfen und bei Bedarf fristwahrend schriftlich reagieren — per Post an das Versorgungsamt
  2. Du musst die Begründung meist nicht sofort vollständig liefern. Ein erster Satz kann lauten: „Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung erfolgt nach Akteneinsicht.”
  3. Akteneinsicht beantragen — du hast das Recht, die vollständige Akte einzusehen
  4. Begründung nachreichen mit neuen Befunden, einer detaillierteren Alltagsbeschreibung oder einem ärztlichen Attest, das die Einschätzung des Versorgungsamts widerlegt
  5. Das Versorgungsamt prüft erneut. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du eine Klage beim Sozialgericht prüfen; spätestens hier ist Beratung sinnvoll.

⚠️ Frist verpasst? Wenn du die Monatsfrist versäumst, wird der Bescheid bestandskräftig. Dann hilft nur noch ein neuer Antrag — ein sogenannter Verschlimmerungsantrag, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat.


10. Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest

❌ Fehler✅ Besser
Nur die Hauptdiagnose angebenAlle Gesundheitsstörungen auflisten — auch die vermeintlich kleinen
Keine Alltagsbeschreibung beilegen1–2 Seiten: Was fällt im Alltag schwer? Was geht nicht mehr?
Arztberichte nicht beilegenAktuelle Befunde kopieren und beilegen — spart Wochen Wartezeit
Nur körperliche Probleme angebenPsychische Belastungen gehören dazu (Depression, Angst, Schlafstörungen)
Merkzeichen nicht ankreuzenIm Antrag angeben, welche Merkzeichen geprüft werden sollen
Widerspruchsfrist verpassenBescheid-Datum notieren — 1 Monat Frist läuft sofort
Antrag zu spät stellenDer GdB wird rückwirkend ab Antragsdatum festgestellt — je früher, desto besser

11. FAQ — Häufige Fragen

Kann ich den Antrag für meinen Angehörigen stellen?

Ja. Als rechtlicher Betreuer stellst du den Antrag in seinem Namen. Mit einer schriftlichen Vollmacht geht es ebenfalls — lege die Vollmacht dem Antrag bei.

Muss mein Angehöriger zu einem Gutachter?

In den allermeisten Fällen: Nein. Das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage — anhand der Befunde der behandelnden Ärzte. Nur in seltenen Fällen wird eine persönliche Untersuchung angeordnet.

Was kostet der Schwerbehindertenausweis?

Der Antrag und der Ausweis sind kostenlos. Es entstehen keine Gebühren.

Kann der GdB wieder herabgesetzt werden?

Ja. Bei einer Nachprüfung — vor allem bei befristeten Feststellungen — kann der GdB geändert werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat. Wenn du eine Herabsetzung für falsch hältst, prüfe sofort die Widerspruchsfrist und hole dir bei Unsicherheit Beratung.

Erfährt der Arbeitgeber vom Schwerbehindertenausweis?

Nicht automatisch. Dein Angehöriger ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren — es sei denn, er will die Vorteile wie Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub nutzen. Dann muss er es mitteilen.

Ist der Behindertenausweis bundesweit gültig?

Ja. Der Ausweis gilt in ganz Deutschland, unabhängig davon, in welchem Bundesland er ausgestellt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?

Der GdB bewertet die Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wird vom Versorgungsamt festgestellt. Der Pflegegrad bewertet den Pflegebedarf im Alltag und wird von der Pflegekasse (über den Medizinischen Dienst, MD) festgestellt. Beides ist unabhängig voneinander möglich und sinnvoll.


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Quellen