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Behindertenausweis online beantragen
Behindertenausweis online beantragen: So findest du das richtige Portal, dein Versorgungsamt und die wichtigsten Unterlagen — mit Bundesland-Übersicht für 2026.
Inhalt dieses Artikels
TL;DR — Das Wichtigste in 30 Sekunden
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was wird online beantragt? | Meist die Feststellung eines GdB und von Merkzeichen. Ab GdB 50 kann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. |
| Wo? | Bei der zuständigen Stelle deines Bundeslands oder über zentrale Portale wie die Sozialplattform, das Bundesportal oder Landesportale. |
| Rechtsgrundlage | Schwerbehinderung ab GdB 50 steht in § 2 Abs. 2 SGB IX; Feststellung und Ausweis in § 152 SGB IX. |
| Wichtigster Fehler | Online ausfüllen, aber die Einwilligung/Vollmacht/Unterschrift nicht nachreichen. Dann hängt der Antrag. |
| Nächster Schritt | Bundesland in der Tabelle unten öffnen, Portal starten, Befunde und Pflegegutachten als Dateien bereitlegen. |
Inhaltsverzeichnis
- Erst die Begriffe sortieren
- Online-Antrag nach Bundesland
- Was du vor dem Start bereitlegst
- Schritt-für-Schritt durch den Antrag
- Wenn du für einen Angehörigen beantragst
- Welche Unterlagen wirklich helfen
- Nach dem Absenden
- Wenn kein Online-Antrag passt
- FAQ
- Quellen
1. Erst die Begriffe sortieren
Wenn du bei Bing oder Google “Behindertenausweis online beantragen” suchst, ist die eigentliche Frage oft:
Wo stelle ich den GdB-Antrag, damit später der Schwerbehindertenausweis kommt?
Das ist wichtig, weil der Ausweis nicht einfach wie ein Personalausweis bestellt wird. Zuerst stellt die Behörde fest:
- ob eine Behinderung vorliegt,
- welcher Grad der Behinderung, kurz GdB, anerkannt wird,
- ob Merkzeichen wie G, aG, B, H, Bl oder Gl vorliegen,
- ob ab GdB 50 ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann.
Schwerbehindert bist du rechtlich ab einem GdB von mindestens 50, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Die Feststellung läuft über die zuständige Behörde nach § 152 Abs. 1 SGB IX. Der Ausweis selbst wird auf Antrag nach § 152 Abs. 5 SGB IX ausgestellt.
Wenn du den kompletten Ablauf noch nicht kennst, lies zuerst den Hauptguide: → Behindertenausweis beantragen: So geht’s.
2. Online-Antrag nach Bundesland
Deutschland hat keinen einzigen einheitlichen GdB-Antrag für alle. Einige Länder nutzen eigene Portale, andere verweisen auf Landes- oder Kommunalportale. Manche Online-Anträge sind fast komplett digital, bei anderen musst du nach dem Ausfüllen noch eine unterschriebene Erklärung nachreichen.
| Bundesland | Guter Startpunkt | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Serviceportal BW über das Sozialministerium | Zuständig ist das Versorgungsamt des Landratsamts am Hauptwohnsitz. |
| Bayern | ZBFS: Antrag und Feststellungsverfahren | Der Online-Antrag kann ohne Registrierung gestartet werden. Pflegegutachten und Reha-Berichte können hilfreich sein. |
| Berlin | LAGeSo Schwerbehinderung | LAGeSo ist die zentrale Stelle; Lichtbild und Unterlagen können getrennte Schritte sein. |
| Brandenburg | LASV Online-Antrag Schwerbehinderung | Online-Antrag und Bearbeitungsstand-Abfrage sind verlinkt. |
| Bremen | Landesbehindertenbeauftragter Bremen | Bremen verweist auf den Online-Antrag des Amts für Versorgung und Integration. |
| Hamburg | Versorgungsamt Hamburg: Antragstellung im Internet | Antrag kann online eingereicht werden; Einwilligung kann trotzdem per Post nötig sein. |
| Hessen | RP Gießen: Onlineantrag auf Schwerbehinderung | Erst- und Änderungsanträge können online gestellt werden. |
| Mecklenburg-Vorpommern | LAGuS Schwerbehindertenrecht | LAGuS bietet Onlineformulare für Feststellung, Ausweis und Beiblatt an. |
| Niedersachsen | LS-Online über niedersächsische Kommunen | LS-Online kann Schwerbehindertenantrag, Beiblatt und Ausweisverlängerung abdecken. |
| Nordrhein-Westfalen | ELSA.NRW | Nach dem Online-Ausfüllen ist laut Portal eine eigenhändige Unterschrift auf der Kurzfassung nötig. |
| Rheinland-Pfalz | LSJV: Feststellung der Behinderung | Das LSJV bietet einen Online-Antrag und Standorte in Koblenz, Landau, Mainz und Trier. |
| Saarland | Online-Antrag des Landesamts für Soziales | Online-Antrag möglich; Einwilligung und vorhandene Unterlagen vorbereiten. |
| Sachsen | Amt24 Sachsen | Suche im Amt24-Portal nach “Behinderung feststellen lassen” oder “Schwerbehindertenausweis beantragen”. |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | Zuständig ist das Landesverwaltungsamt; prüfe dort aktuelle Formulare und digitale Wege. |
| Schleswig-Holstein | LASG Formulare | Für die Feststellung nutzt du den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht. |
| Thüringen | Beispiel Online-Antrag im Altenburger Land | Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte; Online-Wege können je Kommune starten. |
Wenn du unsicher bist, nutze zusätzlich das Bundesportal zum Schwerbehindertenausweis oder die Sozialplattform zum Schwerbehindertenausweis. Beide helfen dir, den richtigen Einstieg zu finden.
3. Was du vor dem Start bereitlegst
Mach den Online-Antrag nicht zwischen Tür und Angel. Du brauchst konzentriert 30 bis 60 Minuten, manchmal länger.
Lege vorher bereit:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel der antragstellenden Person
- aktuelles Passbild, wenn das Portal es verlangt
- Arztberichte und Befunde
- Krankenhaus- und Reha-Entlassberichte
- Medikamentenplan
- Pflegegrad-Bescheid und MD-Gutachten, falls vorhanden
- Rentenbescheide oder andere Gutachten, falls sie gesundheitliche Einschränkungen beschreiben
- Namen, Fachrichtungen und Adressen der behandelnden Ärzte
- eigene kurze Alltagsbeschreibung
- Vollmacht, Betreuerausweis oder Nachweis der Sorgeberechtigung, wenn du für jemand anderen handelst
Gerade beim GdB-Antrag reicht eine Diagnose allein oft nicht. Die Behörde bewertet die Auswirkungen auf die Teilhabe. Deshalb ist eine kurze Alltagsbeschreibung so stark: Was geht nicht mehr? Was dauert viel länger? Wo braucht die Person Hilfe? Was passiert an schlechten Tagen?
Wenn bereits ein Pflegegrad vorhanden ist, lies zusätzlich → Behindertenausweis bei Pflegegrad. Das Pflegegutachten ist kein Ersatz für den GdB-Antrag, kann aber gute Hinweise liefern.
4. Schritt-für-Schritt durch den Antrag
Schritt 1: Bundesland und zuständige Stelle wählen
Starte nicht mit irgendeinem Formular aus dem Internet. Nimm das Portal deines Bundeslands oder den Weg über Bundesportal/Sozialplattform.
Wenn du in Landshut wohnst, ist nicht Hamburg zuständig. Wenn du in Bonn wohnst, nicht Bayern. Klingt banal, ist aber ein häufiger Grund für Verwirrung.
Schritt 2: Richtigen Antrag auswählen
Es gibt meistens mehrere Antragstypen:
| Antrag | Wann |
|---|---|
| Erstantrag / Feststellung einer Behinderung | Wenn noch kein GdB festgestellt wurde. |
| Änderungsantrag / Neufeststellung | Wenn sich der Zustand verschlechtert oder neue Einschränkungen dazukommen. |
| Ausweis beantragen / Lichtbild einreichen | Wenn GdB 50 schon festgestellt ist und nur der Ausweis fehlt. |
| Beiblatt / Wertmarke | Wenn Freifahrt im Nahverkehr geprüft wird. |
Für die meisten Leser ist der richtige Start: Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung.
Schritt 3: Alle Einschränkungen eintragen
Trage nicht nur die Hauptdiagnose ein. Wenn jemand eine Myelopathie, Schmerzen, Inkontinenz, Spastik, Schlafprobleme und Depressionen hat, gehören diese Punkte in den Antrag, sofern sie ärztlich dokumentiert sind oder im Alltag relevant sind.
Der Gesamt-GdB wird nach den gesamten Auswirkungen beurteilt. Einzelwerte werden nicht einfach addiert; die Behörde bewertet die Gesamtauswirkung nach § 152 Abs. 3 SGB IX.
Schritt 4: Ärzte und Kliniken vollständig angeben
Das Amt kann Befunde nur anfordern, wenn es weiß, wo. Gib deshalb möglichst vollständig an:
- Hausarzt
- Fachärzte
- Kliniken
- Reha-Einrichtungen
- Therapeutische Praxen, wenn Berichte vorliegen
Informiere wichtige Ärzte kurz, dass du den Antrag stellst. Dann kommt eine Befundanfrage nicht aus dem Nichts.
Schritt 5: Unterlagen hochladen
Wenn das Portal Uploads erlaubt, lade lieber gezielt gute Unterlagen hoch statt alles, was du findest.
Gut sind:
- aktuelle Befunde,
- Entlassberichte,
- Reha-Berichte,
- Pflegegutachten,
- Berichte mit Funktionsbeschreibungen.
Weniger hilfreich sind einzelne Diagnoselisten ohne Aussage zum Alltag.
Schritt 6: Einwilligung, Unterschrift und Vollmacht prüfen
Viele Online-Anträge brauchen trotzdem eine unterschriebene Erklärung. In NRW weist ELSA.NRW zum Beispiel darauf hin, dass wegen Schweigepflichtentbindung und weiterer Einwilligungen eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
Das ist kein Detail. Ohne Einwilligung darf die Behörde oft keine Befunde bei Ärzten anfordern.
Schritt 7: Bestätigung speichern
Speichere:
- Eingangsbestätigung,
- Kontrollnummer,
- PDF-Kopie,
- Datum des Absendevorgangs,
- Liste der hochgeladenen Unterlagen.
Wenn später nichts passiert, brauchst du diese Daten.
5. Wenn du für einen Angehörigen beantragst
Du darfst nicht einfach für einen erwachsenen Angehörigen verbindlich handeln, nur weil du dich kümmerst.
Praktisch gibt es drei saubere Wege:
| Situation | Was du brauchst |
|---|---|
| Die Person kann selbst entscheiden | Sie stellt selbst den Antrag oder bevollmächtigt dich. |
| Du hast eine Vollmacht | Vollmacht hochladen oder nachreichen. |
| Du bist rechtlicher Betreuer | Betreuerausweis und passenden Aufgabenkreis beilegen. |
Die Sozialplattform beschreibt ausdrücklich, dass Eltern volljähriger Menschen mit Behinderung nur mit Vollmacht oder rechtlicher Betreuung handeln können. Das passt auch zu unserer Grundregel: keine Antragstellung über den Kopf der betroffenen Person hinweg.
Wenn du erst entscheiden willst, ob der Antrag emotional und praktisch sinnvoll ist, lies: → “Soll ich überhaupt einen Behindertenausweis beantragen?“.
6. Welche Unterlagen wirklich helfen
Die beste Unterlage ist nicht immer die neueste Diagnose. Die beste Unterlage zeigt, was die Krankheit im Alltag bedeutet.
Gute Unterlagen
| Unterlage | Warum sie hilft |
|---|---|
| Reha-Entlassbericht | Beschreibt Funktionen, Therapieziel, Mobilität, Hilfsmittel und Prognose. |
| Krankenhaus-Entlassbrief | Belegt Erkrankung, Verlauf, Operationen und Komplikationen. |
| Facharztbericht | Beschreibt Diagnose und Einschränkungen fachlich. |
| MD-Gutachten | Zeigt Unterstützungsbedarf im Alltag, auch wenn Pflegegrad und GdB verschieden sind. |
| Medikamentenplan | Macht Schwere und Dauer der Behandlung sichtbar. |
| Alltagsbeschreibung | Übersetzt Befunde in konkrete Teilhabeeinschränkungen. |
Kurze Alltagsbeschreibung: So kann sie aussehen
Schreibe keine Romane. Eine bis zwei Seiten reichen oft.
Gute Fragen:
- Wie weit kann die Person gehen?
- Braucht sie Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Duschen?
- Gibt es Stürze, Schmerzen, Spastik, Atemnot oder Erschöpfung?
- Wie oft fallen Termine aus, weil es körperlich nicht geht?
- Welche Hilfsmittel werden genutzt?
- Was hat sich seit früher verändert?
- Was passiert an schlechten Tagen?
Wichtig: Übertreibe nicht. Beschreibe den Alltag ehrlich und konkret. Ein guter Antrag lebt nicht von Dramatik, sondern von nachvollziehbaren Einschränkungen.
7. Nach dem Absenden
Nach dem Antrag passiert meistens Folgendes:
- Du bekommst eine Eingangsbestätigung.
- Die Behörde fordert Befunde an oder prüft die hochgeladenen Unterlagen.
- Ein ärztlicher Dienst bewertet die Unterlagen.
- Du bekommst einen Feststellungsbescheid.
- Wenn GdB 50 oder mehr festgestellt wird, wird der Ausweis ausgestellt oder das Passbild angefordert.
Der Schwerbehindertenausweis ist nach der Schwerbehindertenausweisverordnung ein Ausweis im Sinne von § 152 Abs. 5 SGB IX; die Gestaltung ist in § 1 SchwbAwV geregelt.
Wenn der Bescheid kommt, prüfe ihn ruhig:
- Wurde jede wichtige Erkrankung berücksichtigt?
- Ist der Gesamt-GdB nachvollziehbar?
- Wurden beantragte Merkzeichen geprüft?
- Passt der Beginn der Feststellung?
- Gibt es eine Befristung?
Wenn der Antrag abgelehnt wurde oder der GdB zu niedrig wirkt, lies: → “Mein Antrag auf Behindertenausweis wurde abgelehnt”.
8. Wenn kein Online-Antrag passt
Dann ist der Papierweg kein Rückschritt. Wichtig ist nur, dass der Antrag nachweisbar ankommt.
Du kannst:
- Formular herunterladen und per Post senden,
- beim Versorgungsamt anrufen und Formular anfordern,
- beim Bürgerbüro fragen,
- Sozialberatung, EUTB, VdK oder SoVD um Hilfe beim Ausfüllen bitten,
- in dringenden Fällen erst formlos beantragen und Unterlagen nachreichen.
Ein formloser Satz kann reichen, um den Antrag in Gang zu setzen:
“Hiermit beantrage ich die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und der gesundheitlichen Merkmale nach SGB IX.”
Danach solltest du das offizielle Formular trotzdem nachreichen, weil dort Schweigepflichtentbindung, Ärzteangaben und Merkzeichen systematisch abgefragt werden.
FAQ
Kann ich den Behindertenausweis komplett online beantragen?
In vielen Bundesländern kannst du den Antrag online starten und Unterlagen hochladen. Komplett papierlos ist es nicht immer. Manche Portale verlangen trotzdem eine unterschriebene Einwilligung oder Vollmacht.
Beantrage ich den GdB oder den Ausweis?
Wenn noch kein GdB festgestellt wurde, beantragst du zuerst die Feststellung der Behinderung, des GdB und möglicher Merkzeichen. Der Ausweis wird relevant, wenn GdB 50 oder mehr festgestellt wird.
Brauche ich einen Arzt für den Antrag?
Du brauchst keinen Arzt, der den Antrag für dich stellt. Aber ärztliche Unterlagen sind wichtig. Informiere deine Ärzte, damit sie Befundanfragen des Versorgungsamts einordnen können.
Hilft ein Pflegegrad beim Behindertenausweis?
Ja, als Nachweis über Alltagseinschränkungen kann ein Pflegegutachten helfen. Aber Pflegegrad und GdB sind rechtlich verschiedene Verfahren. Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem bestimmten GdB.
Was mache ich, wenn ich die falsche Stelle erwischt habe?
Bitte die Stelle schriftlich um Weiterleitung oder um Mitteilung der zuständigen Behörde. Noch besser: Nutze Bundesportal, Sozialplattform oder das Landesportal, bevor du startest.
Kostet der Online-Antrag etwas?
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind behördlich kostenlos. Kosten können höchstens indirekt entstehen, etwa für Kopien oder neue ärztliche Berichte.
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Quellen
- § 2 SGB IX — Behinderung und Schwerbehinderung (Stand: Mai 2026)
- § 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung und Ausweise (Stand: Mai 2026)
- § 1 SchwbAwV — Gestaltung des Schwerbehindertenausweises (Stand: Mai 2026)
- Bundesportal: Schwerbehindertenausweis beantragen (Stand: Mai 2026)
- Sozialplattform: Informationen zum Schwerbehindertenausweis (Stand: Mai 2026)
- Landesquellen: Bayern/ZBFS, Hamburg, NRW/ELSA, Berlin/LAGeSo, Brandenburg/LASV, Bremen, Rheinland-Pfalz/LSJV, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern/LAGuS, Schleswig-Holstein/LASG und weitere in der Bundesland-Tabelle (Stand: Mai 2026)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an dein Versorgungsamt, eine EUTB-Beratungsstelle, einen Sozialverband oder anwaltliche Beratung.
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